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  § 2  Absatz 1 Auf­ent­halt in der Öf­fent­lich­keit mit mehr als einer nicht im Haus­halt le­ben­den Per­son: bis zu 200 Euro
  § 2  Absatz 1 Auf­ent­halt in der Öf­fent­lich­keit mit mehr als einer nicht im Haus­halt le­ben­den Per­son: bis zu 200 Euro
  § 2  Absatz 2 Zu­wi­der­han­deln gegen das Ver­bot, an Ver­samm­lun­gen und An­samm­lun­gen in der Öf­fent­lich­keit  
  § 2  Absatz 2 Zu­wi­der­han­deln gegen das Ver­bot, an Ver­samm­lun­gen und An­samm­lun­gen in der Öf­fent­lich­keit  
teil­zu­neh­men: 200 bis 400 Euro
teil­zu­neh­men: 200 bis 400 Euro
  § 2  Absatz 3 Ver­las­sen der ei­ge­nen Woh­nung ohne trif­ti­gen Grund: bis zu 200 Euro
  § 2  Absatz 3 Ver­las­sen der ei­ge­nen Woh­nung ohne trif­ti­gen Grund: bis zu 200 Euro
  § 3  Teil­nah­me an Be­stat­tun­gen über den engs­ten Fa­mi­li­en­kreis hin­aus: bis zu 200 Euro  
  § 3  Teil­nah­me an Be­stat­tun­gen über den engs­ten Fa­mi­li­en­kreis hin­aus: bis zu 200 Euro  
  § 4  Ver­stoß gegen das Ver­bot, Zu­sam­men­künf­te in Kir­chen, Mo­sche­en, Syn­ago­gen und Zu­sam­men­künf­te an­de­rer  
  § 4  Ver­stoß gegen das Ver­bot, Zu­sam­men­künf­te in Kir­chen, Mo­sche­en, Syn­ago­gen und Zu­sam­men­künf­te an­de­rer  
Glau­bens­ge­mein­schaf­ten im Sinne von Got­tes­diens­ten oder ähn­li­chen re­li­giö­sen Ver­an­stal­tun­gen  
Glau­bens­ge­mein­schaf­ten im Sinne von Got­tes­diens­ten oder ähn­li­chen re­li­giö­sen Ver­an­stal­tun­gen  
       ab­zuhalten: 200 bis 2.000 Euro  
       ab­zuhalten: 200 bis 2.000 Euro  
  § 5  Absatz 1 bis 4  Be­trieb von Gast­stät­ten und Ho­tels sowie der Be­trieb von sons­ti­gen Ein­rich­tun­gen und  
  § 5  Absatz 1 bis 4  Be­trieb von Gast­stät­ten und Ho­tels sowie der Be­trieb von sons­ti­gen Ein­rich­tun­gen und  
Öff­nung von La­den­lo­ka­len des Ein­zel­han­dels trotz Ver­bots: 1.000 bis 4.000 Euro  
Öff­nung von La­den­lo­ka­len des Ein­zel­han­dels trotz Ver­bots: 1.000 bis 4.000 Euro  
  § 5  Absatz 7 Öff­nung von sons­ti­gen La­den­lo­ka­len trotz Ver­bots für den Pu­bli­kums­ver­kehr: 500 bis 2.000 Euro
  § 5  Absatz 7 Öff­nung von sons­ti­gen La­den­lo­ka­len trotz Ver­bots für den Pu­bli­kums­ver­kehr: 500 bis 2.000 Euro
  § 6  Absatz 1 Un­be­fug­tes Be­tre­ten einer Ein­rich­tung für Men­schen mit Be­hin­de­rung: 500 bis 2.000 Euro
  § 6  Absatz 1 Un­be­fug­tes Be­tre­ten einer Ein­rich­tung für Men­schen mit Be­hin­de­rung: 500 bis 2.000 Euro
  § 7  Absatz 1 Un­be­fug­tes Be­tre­ten von Ein­rich­tun­gen der teil­sta­tio­nä­ren Ta­ges- und Nacht­pfle­ge und  
  § 7  Absatz 1 Un­be­fug­tes Be­tre­ten von Ein­rich­tun­gen der teil­sta­tio­nä­ren Ta­ges- und Nacht­pfle­ge und  
von Ein­rich­tun­gen des am­bu­lant be­treu­ten Woh­nens: 500 bis 2.000 Euro
von Ein­rich­tun­gen des am­bu­lant be­treu­ten Woh­nens: 500 bis 2.000 Euro
  § 7  Asatz 2 Nr. 1-7 Nicht­be­fol­gen einer oder meh­re­rer an­ge­ord­ne­ter Maß­nah­men für Kran­ken­häu­ser,  
  § 7  Asatz 2 Nr. 1-7 Nicht­be­fol­gen einer oder meh­re­rer an­ge­ord­ne­ter Maß­nah­men für Kran­ken­häu­ser,  
Vor­sor­ge- und Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen sowie für sta­tio­nä­re Ein­rich­tun­gen der Pfle­ge und der Ein­glie­de­rungs­hil­fe: min­des­tens 800 Euro  
Vor­sor­ge- und Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen sowie für sta­tio­nä­re Ein­rich­tun­gen der Pfle­ge und der  
Ein­glie­de­rungs­hil­fe: min­des­tens 800 Euro  
  § 8  Nr. 1-8 Nicht­be­fol­gen einer oder meh­re­rer an­ge­ord­ne­ter Maß­nah­men durch Hoch­schu­len  
  § 8  Nr. 1-8 Nicht­be­fol­gen einer oder meh­re­rer an­ge­ord­ne­ter Maß­nah­men durch Hoch­schu­len  
und Uni­ver­si­tä­ten: min­des­tens 200 Euro
und Uni­ver­si­tä­ten: min­des­tens 200 Euro
  § 9  Absatz 1 Be­trieb der Ver­pfle­gungs­be­trie­be trotz Be­triebs­un­ter­sa­gung: min­des­tens 1.000 Euro
  § 9  Absatz 1 Be­trieb der Ver­pfle­gungs­be­trie­be trotz Be­triebs­un­ter­sa­gung: min­des­tens 1.000 Euro
  § 10 Un­be­fug­tes An­bie­ten von Schul­ver­an­stal­tun­gen: min­des­tens 200 Euro
  § 10 Un­be­fug­tes An­bie­ten von Schul­ver­an­stal­tun­gen: min­des­tens 200 Euro

Version vom 12. August 2020, 13:13 Uhr

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12.08.2020

VHS Außenstelle Ostertal

Die VHS Außenstelle Ostertal startet voraussichtlich am Freitag, den 11.09.2020 im DGH Osterbrücken mit einem neuen Pilates- Kurs.

Aktuell sind noch wenige Plätze frei.

Pilates
Kursnummer:  1002
Termin:  Freitag, 11.09.2020 - 18:30 Uhr
Kursort:  
Dorgemeinschaftshaus Osterbrücken
Selchenbacher Weg 9
Preis:  39,60 € 
Dauer:  12 x 1 Zeitstunde
Dozent/-in:  Frau Schwenk

Organisator / Ansprechpartner:  
VHS Ostertal
Martina Rauber
Telefon:  (0160) 1242137
 
Kursbeschreibung:  
Pilates ist ähnlich wie Yoga ein Ganzkörpertraining aus langsamen, fließenden Bewegungen und Atemtechniken. 
Hinzu kommen Kraftübungen, Koordination und Stretching zur Muskelkräftigung und Körperformung. 
Durch diese Gesundheitsgymnastik wird der Rücken gestärkt, die Muskeln werden flexibler und die Gelenke beweglicher.

03.08.2020

Ferienabschluss- Fete 2020 entfällt

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Aufgrund der anhaltenden Situation und wegen der aktuellen Entwicklung bzgl. der Neuinfektionen mit dem Coronavirus Covid-19 hat sich der Vereinsvorstand kürzlich einstimmig gegen die Durchführung der diesjährigen Ferienabschluss- Fete entschieden.

Ob der Verein in diesem Jahr gemeinsam mit den anderen Vereinen einen Adventsmarkt organisiert, wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Im Namen des Vereinsvorstandes bitte ich um Verständnis aus der Bevölkerung.

Viele Grüße, Thomas Krampe, 1. Vorsitzender Verein Dorfgemeinschaft Osterbrücken e. V.


30.07.2020

Nachruf Bruno Seyler Erinnerungen sind wie Sterne in der Nacht. Sie funkeln hell in unseren Herzen und leuchten tröstend in die Dunkelheit unserer Trauer.

Wir bedanken uns für all die schönen Jahre und für die Momente, die wir zusammen mit unserem Vereinskameraden Bruno Seyler kreieren und erleben durften. Plötzlich und viel zu früh musste er am 13.Juli 2020 von uns gehen.

Wir werden Bruno stets als Freund, Helfer und unseren Technikexperten in guter Erinnerung behalten!

Verein Dorfgemeinschaft Osterbrücken e.V.



20.07.2020

Vollsperrung zwischen Osterbrücken und Herchweiler erst ab 21.07.2020

vom 21.07. bis 31.07.2020 ist die Straße hinter Osterbrücken (unterhalb Osterhof)zwischen der L 122 in Richtung Herchweiler bis zur Landesgrenze für den Gesamtverkehr gesperrt.

Grund der Sperrung : Asphaltarbeiten

Die Asphaltierarbeiten werden von der AVE GmbH durchgeführt.

26.06.2020

Achtung Vollsperrung

vom 06.07.- 24.07.2020 ist die Straße hinter Osterbrücken (unterhalb Osterhof)zwischen der L 122 in Richtung Herchweiler bis zur Landesgrenze für den Gesamtverkehr gesperrt.

Grund der Sperrung : Asphaltarbeiten

Die Asphaltierarbeiten werden von der AVE GmbH durchgeführt.

12.06.2020

Jörg Becker vertritt Ortsvorsteher Thomas Krampe

In der Zeit von Freitag, den 03. Juli bis einschließlich Freitag, den 17. Juli 2020 wird der Ortsvorsteher Thomas Krampe von seinem Stellvertreter Jörg Becker vertreten.

Jörg Becker ist telefonisch erreichbar unter 06856/ 8651 oder unter 0152- 23966841.


29.05.2020

Obst- und Gartenbauverein Osterbrücken

An alle Mitglieder des Obst- und Gartenbauvereins Osterbrücken

Werte Mitglieder,

aus aktuellem Anlass (Corona-Pandemie) sind größere Ansammlungen von Menschen aus mehr als zwei Haushalten verboten.

Aus diesm Grund müssen wir leider, die für Juni geplante Mitgliederversammlung absagen.

Auch, die im Jahresprogramm angekündigten Veranstaltungen können zur Zeit nicht durchgeführt werden.

Wir bedauern dies sehr, denken aber, dass in diesen Zeiten unser aller Gesunheit das Wichtigste ist, zumal bei der Altersstruktur unserer Mitglieder, alle zur Risikogruppe gehören.

Passt auf Euch auf und bleibt gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Volz Carmen Remus (1. Vorsitzender) (Schriftführerin)


11.05.2020

Martinshof sucht Verstärkung

Wer auf der Suche nach einer Anstellung ist, könnte vielleicht bei uns Glück haben. Derzeit haben wir folgende Job-Angebote:

  • Mitarbeiter/in für die Kommissionierung von Obst & Gemüse oder Naturkost (Minijob oder TZ, Mo-Fo. ab 7/8 Uhr) Interesse an Lebensmitteln, Körperliche Fitness, Umgang mit PC, Zuverlässigkeit und langfristiges Interesse sind Voraussetzung.
  • BioBus-Auslieferungsfahrer/in (Voll- und Teilzeit, Minijob, Di-Sa, ab 4 Uhr) Körperliche Fitness, Fahrpraxis mit Sprintern und gute Ortskenntnisse im Saarland und Umgebung sind wünschenswert. Langfristiges Interesse ist Voraussetzung! Wir beliefern Privathaushalte im Saarland, Luxemburg und im Raum Trier.
  • Büro-Mitarbeiter/in (Teilzeit/Vollzeit) Sehr gute PC-Kenntnisse, sehr guter Umgang am Telefon, umfangreiches Interesse an Naturkost, Organisationstalent, selbständiges Arbeiten und gute Englischkenntnisse sind mitzubringen.
  • Käserei-Mitarbeiter/in ,Minijob 3 Nachmittage a 2 Stunden in der Woche.
  • Metzgereiverkäufer/in Minijob oder Teilzeit, Mo-Fr, ab 5/6 Uhr Lebensmittel- und Maschinenkenntnisse rund um Wurst und Fleisch sind mitzubringen. Wir schneiden und verpacken in gekühlten Räumen unsere hofeigenen Bioland-Produkte und bereiten sie für den Versand vor.
  • Versand-Mitarbeiter/in Minijob oder Teilzeit, Mo - Fr ab 5 Uhr Für den Paketversand nach Frankreich und innerhalb Deutschlands suchen wir eine zuverlässige Teamverstärkung. Französischkenntnisse und körperliche Fitness von Vorteil.

Bei allen Bewerber/innen freuen wir uns, wenn Sie in der näheren Umgebung vom Martinshof wohnen, Sie eine längerfristige Beschäftigung suchen, sich freuen in einer ländlichen Idylle und in kleinen Teams zu arbeiten und ein freundliches, zupackendes Naturell mitbringen.

Wir freuen uns, unser derzeitiges Team von ca. 80 Mitarbeiter/innen noch zu vergrößern. Monika & Gerhard Kempf

Bewerbungen mit Lebenslauf, Lichtbild und Anschreiben bitte per mail an: m.kempf@martinshof.de

07.05.2020

Achtung, Frau mit verschiedenen Anliegen im Dorf unterwegs

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am heutigen Nachmittag klingelten innerhalb eines kurzen Zeitraumes eine Frau mittleren Alters zusammen mit einem ca. 10 jährigen Mädchen an verschiedenen Haustüren. Dabei hatten die beiden fremden Frauen unterschiedlichen Fragen und Anliegen. Was das tatsächliche Anliegen der beiden war blieb letztendlich unklar... Aufgrund der gemachten Beobachtungen: beachtet bitte auffällige Situationen und tauscht diese auch ggf. auch in Eurer Nachbarschaft aus.

Thomas Krampe, Ortsvorsteher

30.04.2020

520 Behelfsmasken verteilt

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Insgesamt wurden an die ca. 250 Haushalte in Osterbrücken am vergangenen Wochenende rd. 520 sog. Behelfsmasken verteilt.

Sollten an der ein oder anderen Stelle versehentlich keine oder zu wenig Masken eingeworfen worden sein, so lasst uns das bitte wissen. Eine Nachversorgung passiert dann zeitnah!

Ich bedanke mich an der Stelle bei allen fleißigen AusträgerInnen für die Verteilung und bei unserer Stadtverwaltung für das „Eintüten“ der Masken am letzten Sonntag, was sicher nicht selbstverständlich war!

Viele Grüße und bleibt alle so lange wie möglich gesund!

Euer Ortsvorsteher Thomas Krampe


25.04.2020

Mund- Nasen- Masken in Planung

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Wie ich heute von der Stadtverwaltung erfahren habe, soll es in den nächsten Tagen die von der Landesregierung angekündigten Mund- Nasen- Masken geben.

Diese sollen kurzfristig an die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher in den einzelnen Stadtteilen weitergegeben und daraufhin an alle Haushalte verteilt werden. Ein genauer Zeitpunkt ist mir bisher nicht bekannt.


Zunächst sind lt. Stadtverwaltung pro Person 2 Masken vorgesehen. Die nächste Lieferung erfolge zu einem späteren Zeitpunkt. Dies ist der aktuelle Informationsstand.

Nutzt die Masken zu Eurem Eigenschutz zukünftig z. B. beim Einkaufen, beim Busfahren und überall dort, wo viele Menschen aufeinander treffen. Alternativ nutzt selbst genähte Masken. Auch diese schützen unser Gegenüber! Umso mehr Leute Masken tragen, umso wahrscheinlicher ist lt. Experten der Schutz. Auch mit Maske gilt: Achtet weiterhin nach Möglichkeit auf das Abstandhalten.

Nur wenn wir uns alle weiterhin so diszipliniert verhalten, wie die Meisten von uns in den letzten Wochen, schonen wir damit weiterhin unser Gesundheitssystem und vermeiden lt. den Experten Schlimmeres.

Viele Grüße, Thomas Krampe, Ortsvorsteher

09.04.2020

Ostergrüße des Ortsvorstehers

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Das Osterfest steht vor der Tür und anlässlich eines solchen Festes wird uns allen noch einmal schmerzlich bewusst, mit welchen Einschränkungen wir aktuell leben müssen. Wer hätte zu Beginn des Jahres gedacht, dass uns ein Virus so in Atem hält und mit seiner Ausbreitung unser ganzes gemeinschaftliches Dasein auf den Kopf stellt? Wer hätte zu Beginn des Jahres gedacht, dass sich das Corona Virus auf die Gesundheit und auf das Leben so vieler Menschen so drastisch auswirkt? Dank des disziplinierten Verhaltens aus den überwiegenden Teilen unserer Gesellschaft hält unser Gesundheitssystem dieser Belastungsprobe bisher Stand. Ob dies auch dauerhaft so sein wird, hängt sicher von zahlreichen Faktoren ab. Auch wir in Osterbrücken können unseren Beitrag dazu leisten, indem wir soweit es geht einfach zuhause bleiben und im Freien auf Abstand achten.

Wie Sie aus der Presse und aus den Medien erfahren konnten, haben sich der Bund und die Länder am 1. April 2020 auf den folgenden Beschluss verständigt: Die Dynamik der Verbreitung des Corona Virus (SARS-CoV-2) in Deutschland ist noch immer zu hoch. Wir müssen daher weiterhin alles dafür tun, die Geschwindigkeit des Infektionsgeschehens zu vermindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Eine entscheidende Rolle kommt dabei weiterhin der Reduzierung von Kontakten zu. Die derzeitigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens bleiben vorerst bis zum 19. April bestehen. Auch über die Osterfeiertage ist keine Lockerung vorgesehen. Die Bürgerinnen und Bürger bleiben also angehalten, auch während der Osterfeiertage Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushaltes gemäß den geltenden Regeln auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Weiter appelliert die Kanzlerin an die Bürgerinnen und Bürger, auf private Reisen und Besuche - auch von Verwandten - zu verzichten. "Es wäre ganz schlimm, wenn wir die Kontaktbeschränkungen zu früh lockern würden und später wieder zurückrudern müssten", erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer letzten Fernsehansprache. Am Dienstag nach Ostern werde man die Situation erneut bewerten, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden, erklärte die Kanzlerin weiter. Maßstab werde die Einschätzung des Robert Koch-Instituts und die der Epidemiologen sein.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Auch wenn sich das Zauberwort derzeit auf „Distanzhalten“ beschränkt, heißt das nicht, dass wir nicht gleichzeitig zusammenhalten und zumindest sinnhaft näher zusammenrücken können. Deshalb haben wir zur Nahversorgung älterer und alleinstehender Mitbürgerinnen und Mitbürger einen aktuell 12 köpfigen Helferpool zusammengestellt. Sollten Sie also zu dem besonders gefährdeten Personenkreis gehören und keinerlei Hilfen für z. B. Einkäufe und/ oder Besorgungen haben, scheuen Sie sich nicht und machen Sie von diesem Hilfsangebot Gebrauch! Unsere Hilfs- Koordinatoren im Rahmen der Corona Epidemie sind:

Thea Linn (DRK, Tel.: 0162/ 3505175) Jörg Becker (stellv. Ortsvorsteher, Tel.: 0152/ 23966841) sowie Martin Karst (AWO Ostertal, Tel.: 0176/ 97311274)

Ich wünsche Ihnen, Ihrer Familie und Angehörigen, trotz der auch für mich doch sehr ungewohnten Situation, ein frohes Osterfest. Bleiben Sie alle gesund! Auf bald,

gez.: Ihr Ortsvorsteher Thomas Krampe

01.04.2020

Ab sofort Corona-Bußgeldkatalog im Saarland

In den letz­ten Tagen ist es im Saar­land immer wie­der zu Ver­stö­ßen gegen die Vor­schrif­ten zur Ein­däm­mung der Co­ro­na-Pan­de­mie ge­kom­men. Die Rufe nach einem fes­ten Co­ro­na-Buß­geld­ka­ta­log wur­den immer lau­ter. In an­de­ren Bun­des­län­dern gibt es sol­che Re­ge­lun­gen be­reits. Nun zieht auch das Saar­land nach und hat einen Ka­ta­log mit Re­gel­sät­zen für Ver­stö­ße auf­ge­stellt. Hier fin­det ihr alle Ver­stö­ße und die dafür zu er­war­ten­den Stra­fen:

§ 2  Absatz 1 Auf­ent­halt in der Öf­fent­lich­keit mit mehr als einer nicht im Haus­halt le­ben­den Per­son: bis zu 200 Euro
§ 2  Absatz 2 Zu­wi­der­han­deln gegen das Ver­bot, an Ver­samm­lun­gen und An­samm­lun­gen in der Öf­fent­lich­keit 
teil­zu­neh­men: 200 bis 400 Euro
§ 2  Absatz 3 Ver­las­sen der ei­ge­nen Woh­nung ohne trif­ti­gen Grund: bis zu 200 Euro
§ 3  Teil­nah­me an Be­stat­tun­gen über den engs­ten Fa­mi­li­en­kreis hin­aus: bis zu 200 Euro 
§ 4  Ver­stoß gegen das Ver­bot, Zu­sam­men­künf­te in Kir­chen, Mo­sche­en, Syn­ago­gen und Zu­sam­men­künf­te an­de­rer 
Glau­bens­ge­mein­schaf­ten im Sinne von Got­tes­diens­ten oder ähn­li­chen re­li­giö­sen Ver­an­stal­tun­gen 
     ab­zuhalten: 200 bis 2.000 Euro 
§ 5  Absatz 1 bis 4  Be­trieb von Gast­stät­ten und Ho­tels sowie der Be­trieb von sons­ti­gen Ein­rich­tun­gen und 
Öff­nung von La­den­lo­ka­len des Ein­zel­han­dels trotz Ver­bots: 1.000 bis 4.000 Euro 
§ 5  Absatz 7 Öff­nung von sons­ti­gen La­den­lo­ka­len trotz Ver­bots für den Pu­bli­kums­ver­kehr: 500 bis 2.000 Euro
§ 6  Absatz 1 Un­be­fug­tes Be­tre­ten einer Ein­rich­tung für Men­schen mit Be­hin­de­rung: 500 bis 2.000 Euro
§ 7  Absatz 1 Un­be­fug­tes Be­tre­ten von Ein­rich­tun­gen der teil­sta­tio­nä­ren Ta­ges- und Nacht­pfle­ge und 
von Ein­rich­tun­gen des am­bu­lant be­treu­ten Woh­nens: 500 bis 2.000 Euro
§ 7  Asatz 2 Nr. 1-7 Nicht­be­fol­gen einer oder meh­re­rer an­ge­ord­ne­ter Maß­nah­men für Kran­ken­häu­ser, 
Vor­sor­ge- und Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen sowie für sta­tio­nä­re Ein­rich­tun­gen der Pfle­ge und der 
Ein­glie­de­rungs­hil­fe: min­des­tens 800 Euro 
§ 8  Nr. 1-8 Nicht­be­fol­gen einer oder meh­re­rer an­ge­ord­ne­ter Maß­nah­men durch Hoch­schu­len 
und Uni­ver­si­tä­ten: min­des­tens 200 Euro
§ 9  Absatz 1 Be­trieb der Ver­pfle­gungs­be­trie­be trotz Be­triebs­un­ter­sa­gung: min­des­tens 1.000 Euro
§ 10 Un­be­fug­tes An­bie­ten von Schul­ver­an­stal­tun­gen: min­des­tens 200 Euro
§ 11 Un­be­fug­tes Be­trei­ben von Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen: min­des­tens 200 Euro
§ 13 Ver­bots­wid­ri­ges, plan­mä­ßi­ges Son­die­ren und Frei­le­gen von Kampf­mit­teln: 200 bis 3.000 Euro

Quelle:breaking-news-saarland.de

21.03.2020

Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe

Ortsvorsteher Thomas Krampe informiert

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Gesundheit ist unser höchstes Gut. Dieser Meinung sind wir alle. Aus diesem Grund und aufgrund der aktuellen Situation haben wir für ältere Menschen ohne nahestehenden Angehörigen in ihrer Nähe sowie für unter Quarantäne lebende Menschen bis auf weiteres ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen organisiert.

Mit diesem Angebot möchten wir mit dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und gleichzeitig Ihre und die Gesundheit aller Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen. Sollten Sie also niemanden dafür haben, der Sie bei Ihrer Nahversorgung unterstützt, nehmen Sie bitte mit folgenden Personen Kontakt auf:

Thea Linn (DRK Osterbrücken, 0162/3505175)

Jörg Becker (FFW Osterbrücken, 0152/23966841)

Martin Karst (AWO Ostertal, 0176/ 97311274)

Die Koordinatoren werden Ihnen alles weitere über den Ablauf und über die Abwicklung Ihrer Besorgungen erläutern und Ihnen eine Hilfe vermitteln.

Bleiben Sie gesund und lassen Sie uns gemeinsam dem Virus die Ausbreitung erschweren.

Thomas Krampe, Ortsvorsteher

18.03.2020

Aktuelles aus dem Lagezentrum des Landkreises St. Wendel

Die Zahl der positiv Getesteten im Kreis ist auf 22 gestiegen. Damit nimmt auch die Zahl der Kontaktpersonen zu. Vor diesem Hintergrund und angesichts der nach wie vor herrschenden irrationalen Unvernunft von Menschen halte ich die Verhängung einer kontrollierten Ausgangssperre bis Ostern für zwingend und auf Dauer unvermeidbar. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Es gibt leider viele, die immer noch meinen, in größeren Gruppen zusammensein zu können.

Der wirtschaftliche Schaden ist ohnehin immens. Hier bedarf es rascher, unbürokratischer Direkt- und Langfristhilfen. Ich gehe davon aus, dass sich Wirtschaftsministerium, Landkreise und Kommunen zeitnah austauschen, was welche Ebene direkt leisten muss und kann. Unsere Betriebe können sich nach wie vor mit ihren Anliegen an die 06851-9030 wenden.

Wir sind im Kreis von Anfang an der Lage ein paar Tage voraus. Ob die Absage von Veranstaltungen, die Forderung nach Schulschliessungen oder die Einrichtung dezentraler eigener Probe-Teams. Nun die Forderung nach Ausgangssperre. Ich habe Verständnis, mit der derzeitigen Lösung nur schrittweise so viel wie unbedingt einzuschränken. Dies führt aber zu Unklarheiten und Ungerechtigkeiten und dazu, dass viele von sich aus die Reißleine ziehen. Wir müssen das Leben herunterfahren, Kontakte einschränken, bestehende Kontakte von Infizierten konsequent verfolgen.

Deshalb werden wir auch die Kontaktverfolgung mit Unterstützung des Landes und der Ärzteschaft intensivieren, um Infektionsketten zu durchbrechen und regionale Probe-Zentren einrichten.

Wir haben mittlerweile viele, die sich ehrenamtlich in den Dienst der Sache stellen und uns unterstützen. Das ist großartig!

Die Versorgung der Bevölkerung muss und wird auch sichergestellt bleiben. Hamsterkäufe sind nicht zielführend und nicht notwendig. Dies gilt natürlich auch für die Versorgung armer Menschen über die Tafel. Auch dies muss gewährleistet bleiben, über ein geordnetes Verfahren, z.B. mobile Belieferung.

Arbeitgeber werden gebeten, Arbeitnehmer nicht grundlos zum Arzt zu schicken, um einen Abstrich vornehmen zu lassen. Das werden weder die Arztpraxen noch das Gesundheitsamt tun. Hat ein Mitarbeiter Symptome (trockener Husten, Fieber, Schnupfen), hatte er in den letzten zwei Wochen Kontakt zu einem Erkrankten oder kommt aus einem Risikogebiet, soll er zu Hause bleiben und seinen Arzt anrufen (nicht hingehen!). Erst dann wird über einen Abstrich entschieden. Ohne Symptome ist ein Abstrich nicht sinnvoll.

So viel für den Moment. Ich halte Sie auf dem Laufenden.

Bleiben Sie gesund!

Udo Recktenwald Landrat und Leiter des Stabes


Kompostieranlage Oberlinxweiler ab Mittwoch 18.03.2020 geschlossen und Öffnungszeiten des Wertstoff- und Entsorgungshofes reduziert

Gemäß den landesweit angeordneten Maßnahmen und den weiteren Handlungsempfehlungen der saarl. Landesregierung sieht sich die Kreisstadt St. Wendel gezwungen, die Nutzung des Wertstoff- und Entsorgungshofes einzuschränken und die Kompostieranlage in Oberlinxweiler zu schließen.

Damit wollen wir nicht nur unserer Verantwortung für die Gesundheit der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerecht werden, sondern gleichzeitig dafür Sorge tragen, das unsere Bürgerinnen und Bürger sowie deren Familien höchstmöglichen Schutz genießen.

Daher gelten ab Mittwoch, 18.03.2020, folgende Regelungen:

Die Kompostieranlage in Oberlinxweiler ist bis auf weiteres geschlossen.

Beim Wertstoff- und Entsorgungshof erfolgt keine Grüngutannahme mehr.

Der Wertstoff- und Entsorgungshof ist montags, dienstags, mittwochs und freitags ganztägig geschossen.

Geöffnet noch donnerstags von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr.

Beim Besuch des Wertstoff- und Entsorgungshofes sind die entsprechenden Hygienemaßnahmen zu beachten, wie direkten persönlichen Kontakt vermeiden, steigen Sie nur auf Anweisung des Personals aus, beachten Sie die Nies- und Husten-Etiquette, halten Sie von dem Personal oder anderen Besuchern einen Abstand von mindestens einem Meter.

Quelle:www.sankt-wendel.de

Verzögerungen bei Abfuhr möglich

Rest-, Bio- und Papierabfallgefäßen

Aufgrund von personellen Engpässen bei den Entsorgungsunternehmen kann es bei der Abfuhr von Rest-, Bio-und Papierabfallgefäßen sowie den gelben Säcken zu Verzögerungen kommen.

Das Umweltamt der Kreisstadt St. Wendel steht in ständigen Kontakt mit den Unternehmen und versucht, dass überall die Gefäße nachentleert werden.

Gefäße noch stehen lassen

Bitte lassen Sie daher vorerst nicht geleerte Gefäße an der Straße stehen.

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch beim Umweltamt (06851 / 809-1903), per E-Mail (abfall@sankt-wendel.de)und auf der Homepage (www.sankt-wendel.de)

Quelle: Wochenblatt,12.Woche-19.März 2020

17.03.2020

Gasthaus Sutter ab 18.03.2020 geschlossen

Aufgrund der derzeitigen Situation und der nicht vorhersehbaren weiteren Entwicklung wird ab Mi.18.03.2020 unsere Gaststätte auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Wir hoffen, dass Ihr alle Gesund bleibt und wir uns bald wieder sehen....passt auf Euch und Eure Mitmenschen auf!

Euer Baldi

16.03.2020

Versorgung Quarantänefälle

Ortsvorsteher Thomas Krampe informiert

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Damit wir im Ernstfall zur Versorgung von evtl. Quarantänefällen gut gerüstet sind, haben wir u.a. auch eine Helfer- Gruppe gegründet.

Wer also seine Hilfe für solche Fälle anbieten möchte, wendet sich ab Sofort bitte per WhatsApp (01774362963) oder per Mail (thomas-krampe@web.de) direkt an mich.

Ich werde diejenigen dann in die gegründete Gruppe zum Info- Austausch einfügen. Vielen Dank für Eure Unterstützung im Voraus! Thomas Krampe, Ortsvorsteher

15.03.2020

Ortsvorsteher Thomas Krampe informiert:

Gemeinschaftshäuser auch in Osterbrücken vorerst bis 24. April 2020 geschlossen!

Aufgrund der aktuellen Lage bleiben auch in Osterbrücken ab Sofort Alle städtischen Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen.

Damit folgen wir den Empfehlungen des Gesundheitsamtes im Landkreis St. Wendel und den Anweisungen der Stadtverwaltung.

Diese Maßnahme stellt in den Augen des Gesundheitsamtes einen äußerst wichtigen Baustein bei der Erreichung des Zieles, die Ausbreitung des Virus größtmöglich zu verlangsamen, dar.

Dies bedeutet auch, dass Alle Veranstaltungen die in diesem Zeitraum z. B. im DGH geplant waren abgesagt werden müssen.

Ich bitte die Bevölkerung in Osterbrücken um Verständnis.

Thomas Krampe, Ortsvorsteher

14.03.2020

Ortsvorsteher Thomas Krampe informiert

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Aufgrund der aktuellen Entwicklung durch das neuartige Coronavirus bieten wir zusammen mit unseren dorfansässigen Hilfsorganisationen ab Sofort einen Versorgungsservice (Einkäufe etc.) für Menschen in Osterbrücken an.

Betroffene die wegen dem Virus Quarantäne einhalten müssen können sich bis auf Weiteres und bei Bedarf an folgende Ansprechpartner wenden:

Thomas Krampe (Ortsvorsteher, 892829), Jörg Becker (FFW, 8651) Thea Linn (DRK, 8580) sowie an Martin Karst (AWO, 892577).

Thomas Krampe, Ortsvorsteher


Ruhebank beschädigt

In Osterbrücken wurde eine Ruhebank, die in der Gemarkung Wörschweiler Dell aufgestellt wurde, von einer Unbekannten Person mit Gewalt umgeworfen.

Da es sich um Sachbeschädigung handelt wurde der Vorfall bereits bei der Polizei angezeigt.

Die Polizei sucht Zeugen, die Angaben zu dem Vorfall machen können.

Hinweise: 06851/ 8980.

12.03.2020

20.Ostermarkt in Osterbrücken abgesagt

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Freundinnen und Freunde unseres beliebten Ostermarktes in Osterbrücken,

aufgrund der aktuellen und dynamischen Entwicklung im Zusammenhang mit dem sog. "Corona- Virus" hat sich der Vereinsvorstand des Vereins Dorfgemeinschaft Osterbrücken e.V. in Absprache mit dem Ortsvorsteher darauf verständigt, dass der diesjährige Osterbrücker Ostermarkt nicht stattfinden wird.

Wie Sie / Ihr sich / Euch sicher gut vorstellen können / könnt, ist uns allen diese Entscheidung nicht einfach gefallen, zumal es das erste Mal überhaupt in den zurückliegenden 20 Jahren der Fall ist, dass wir unseren Ostermarkt absagen! Aber wir alle sind uns darüber einig, dass die Gesundheit und die Sicherheit unserer Mitglieder und vor allem die unserer Besucherinnen und Besucher vor allem stehen.

An dieser Stelle möchten wir uns stellvertretend für die Dorfgemeinschaft Osterbrücken bei Ihnen für Ihre bisherigen Bemühungen bzgl. unseres Ostermarktes in den vergangenen Jahren bedanken!

Wir würde uns sehr freuen, Sie im Jahr 2021 gesund und munter wieder in Osterbrücken begrüßen zu können!

Viele Grüße aus Osterbrücken!

stellv. für den Vereinsvorstand

Sandra Karst und Thomas Krampe (Ortsvorsteher)




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