Friedhof

Aus Osterbrücken
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Historie

Hatten die Gemeinden Selchenbach und Hoof ihre neuen Friedhöfe aus eigener Initiative gebaut, so war es im Falle von Osterbrücken anders. Als im Jahr 1838 der Niederkircher Friedhof fast vollständig belegt war, kam der Kuseler Landkommissar Dilg zu der Überzeugung, dass es das Beste sei, wenn jede der Ostertaler Gemeinden ihren eigenen Friedhof hätte. Bei Saal und Marth sah er wegen der der Nähe zu Niederkirchen noch von einer entsprechenden Aufforderung ab. Bubach und Osterbrücken hingegen sollten nach Schreiben vom Januar 1839 Pläne für Leichenhöfe vorlegen.

Der Gemeinderat von Osterbrücken wollte, wie zunächst auch Bubach, jedoch nichts von einem eigenen Friedhof wissen. Bürgermeister Seyler musste nach Kusel berichten: „Die Gemeinde will dem gemeinschaftlichen Leichenhof in Niederkirchen zugeteilt bleiben. Die Schöffen haben sich dahin geäußert, dass ihre Leichen auch jener Stätte zugeführt werden sollen, auf welcher bereits ihre Eltern und Voreltern ruhen.“

Und Seyler glaubte auch zu wissen, wie die Schöffen zu dieser Auffassung gelangt waren: „Der vormalige Bürgermeister Harth, der nicht Mitglied des Gemeinderates ist, hat seinen ganzen Einfluss auf die Schöffen ausgeübt und sie verleitet, keine Anträge zu stellen. Dieses Individuum hat es sich, wie der unterfertige Bürgermeister schon öfters bemerkt hat, zur besonderen Angelegenheit gemacht, die Schöffen aufzuwiegeln, gegen alle Wünsche und Verfügungen des Landcommissariates, so wohltätig und nützlich sie auch für die Gemeinde sein mögen, zu widersprechen.“

Abschließend stellte Seyler beim Landkommissariat „aus polizeilichen Rücksichten“ den Antrag auf Anlegung eines Leichenhofes in Osterbrücken.




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