Schwarz'es Haus: Unterschied zwischen den Versionen

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Von SZ-Redakteur Rainer Ulm, 27.03.2008 23:15
Von SZ-Redakteur Rainer Ulm, 27.03.2008 23:15


 
Zwar ist es bereits zwei Jahre her, dass die Baubehörde der St. Wendeler Landkreisverwaltung die Hälfte eines alten Bauernhauses in Osterbrücken hat abreißen lassen. Doch der Ärger darüber ist nach wie vor aktuell. Und nicht nur bei den Anwohnern, die der notdürftig umzäunte, inzwischen verrottende Steinhaufen stört, sondern auch beim Besitzer des Hauses Holger Cullmann. Der 30-jährige Gastwirt und Getränkehändler aus Niederkirchen will nämlich vor dem Abriss seines Gebäudes gar nicht erst unterrichtet worden sein. Nach Informationen der Saarbrücker Zeitung hatten Bürger die Kreisverwaltung auf die bedrohliche Schieflage eines Giebels des Hauses, von dessen Dach immer wieder Ziegel herabgefallen waren, auf merksam gemacht. Und die Behörde reagierte (diesmal) prompt. "Es war Gefahr im Verzug", sagt der Dezernent im St.Wendeler Landratsamt Peter Hinsberger, der sich ansonsten bedeckt hält. Er zieht es vor, sich hinter dem "laufenden Verfahren" zu verschanzen. Denn Cullmann hat gegen den Landkreis wegen des aus seiner Sicht ungerechtfertigten Teilabrisses des Hauses, das seit 1985 leer steht und mit dem er derzeit offenbar nichts anzufangen weiß, Klage beim Verwaltungsgericht in Saarlouis eingereicht. Er will die ihm von der Kreisverwaltung zugesandte Abrissrechnung nicht bezahlen, später sogar einen Wiederaufbau des Hauses durchsetzen.  
St. Wendel. Zwar ist es bereits zwei Jahre her, dass die Baubehörde der St. Wendeler Landkreisverwaltung die Hälfte eines alten Bauernhauses in Osterbrücken hat abreißen lassen. Doch der Ärger darüber ist nach wie vor aktuell. Und nicht nur bei den Anwohnern, die der notdürftig umzäunte, inzwischen verrottende Steinhaufen stört, sondern auch beim Besitzer des Hauses Holger Cullmann. Der 30-jährige Gastwirt und Getränkehändler aus Niederkirchen will nämlich vor dem Abriss seines Gebäudes gar nicht erst unterrichtet worden sein. Nach Informationen der Saarbrücker Zeitung hatten Bürger die Kreisverwaltung auf die bedrohliche Schieflage eines Giebels des Hauses, von dessen Dach immer wieder Ziegel herabgefallen waren, auf merksam gemacht. Und die Behörde reagierte (diesmal) prompt. "Es war Gefahr im Verzug", sagt der Dezernent im St.Wendeler Landratsamt Peter Hinsberger, der sich ansonsten bedeckt hält. Er zieht es vor, sich hinter dem "laufenden Verfahren" zu verschanzen. Denn Cullmann hat gegen den Landkreis wegen des aus seiner Sicht ungerechtfertigten Teilabrisses des Hauses, das seit 1985 leer steht und mit dem er derzeit offenbar nichts anzufangen weiß, Klage beim Verwaltungsgericht in Saarlouis eingereicht. Er will die ihm von der Kreisverwaltung zugesandte Abrissrechnung nicht bezahlen, später sogar einen Wiederaufbau des Hauses durchsetzen.  
Cullmann sagt: "Es war gar keine Gefahr im Verzug." Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte inzwischen, dass eine Klage gegen die "Kosten einer Ersatzvornahme", worunter auch der behördlich angeordnete Zwangsabriss zu verstehen ist, im Streitwert von etwas über 2000 Euro vorliege. Was den Abrisskosten entspricht, die bei der Kreisverwaltung und damit zunächst beim Steuerzahler angefallen sind - und die Cullmann nicht bezahlen will. Allerdings stehe das Verfahren mit dem Aktenzeichen 5K333/07 "aktuell nicht zur Entscheidung an", voraussichtlich Mitte des Jahres.
Cullmann sagt: "Es war gar keine Gefahr im Verzug." Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte inzwischen, dass eine Klage gegen die "Kosten einer Ersatzvornahme", worunter auch der behördlich angeordnete Zwangsabriss zu verstehen ist, im Streitwert von etwas über 2000 Euro vorliege. Was den Abrisskosten entspricht, die bei der Kreisverwaltung und damit zunächst beim Steuerzahler angefallen sind - und die Cullmann nicht bezahlen will. Allerdings stehe das Verfahren mit dem Aktenzeichen 5K333/07 "aktuell nicht zur Entscheidung an", voraussichtlich Mitte des Jahres.



Version vom 30. März 2015, 11:01 Uhr

Schwarzes Haus vor dem Abriss

Landkreis lässt altes Bauernhaus abreißen

Von SZ-Redakteur Rainer Ulm, 27.03.2008 23:15

Zwar ist es bereits zwei Jahre her, dass die Baubehörde der St. Wendeler Landkreisverwaltung die Hälfte eines alten Bauernhauses in Osterbrücken hat abreißen lassen. Doch der Ärger darüber ist nach wie vor aktuell. Und nicht nur bei den Anwohnern, die der notdürftig umzäunte, inzwischen verrottende Steinhaufen stört, sondern auch beim Besitzer des Hauses Holger Cullmann. Der 30-jährige Gastwirt und Getränkehändler aus Niederkirchen will nämlich vor dem Abriss seines Gebäudes gar nicht erst unterrichtet worden sein. Nach Informationen der Saarbrücker Zeitung hatten Bürger die Kreisverwaltung auf die bedrohliche Schieflage eines Giebels des Hauses, von dessen Dach immer wieder Ziegel herabgefallen waren, auf merksam gemacht. Und die Behörde reagierte (diesmal) prompt. "Es war Gefahr im Verzug", sagt der Dezernent im St.Wendeler Landratsamt Peter Hinsberger, der sich ansonsten bedeckt hält. Er zieht es vor, sich hinter dem "laufenden Verfahren" zu verschanzen. Denn Cullmann hat gegen den Landkreis wegen des aus seiner Sicht ungerechtfertigten Teilabrisses des Hauses, das seit 1985 leer steht und mit dem er derzeit offenbar nichts anzufangen weiß, Klage beim Verwaltungsgericht in Saarlouis eingereicht. Er will die ihm von der Kreisverwaltung zugesandte Abrissrechnung nicht bezahlen, später sogar einen Wiederaufbau des Hauses durchsetzen. Cullmann sagt: "Es war gar keine Gefahr im Verzug." Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte inzwischen, dass eine Klage gegen die "Kosten einer Ersatzvornahme", worunter auch der behördlich angeordnete Zwangsabriss zu verstehen ist, im Streitwert von etwas über 2000 Euro vorliege. Was den Abrisskosten entspricht, die bei der Kreisverwaltung und damit zunächst beim Steuerzahler angefallen sind - und die Cullmann nicht bezahlen will. Allerdings stehe das Verfahren mit dem Aktenzeichen 5K333/07 "aktuell nicht zur Entscheidung an", voraussichtlich Mitte des Jahres.

Egal, wie das Urteil ausfällt, es verändert die Zustände in der Brückenstraße nicht. Zwar begrüßt der Osterbrücker Ortsvorsteher Rainer Meiser (SPD) den Abriss. Zu groß sei die Gefahr für die Menschen gewesen, die dort ihre Häuser, eine Gaststätte erreichen oder sich auf dem am Haus vorbeiführenden Saarland-Radweg bewegten. Für Meiser sind die Gefahren damit aber nicht abgewehrt, wie die Kreisverwaltung vorgibt: "Durch den Abriss einer Hälfte des Hauses droht nun auch noch die andere einzustürzen. Zudem ist der Steinhaufen fürs Ortsbild eine Schande und die Staubbelastung groß."

Was das verschandelte Ortsbild anbelangt, sieht sich Behördenleiter Hinsberger klar auf Seiten des Gesetzes: "Wir sind nur für die Abwehr von Gefahren, die von einer baulichen Anlage ausgehen, in der Verpflichtung, nicht dafür, dass es schön aussieht." "Wir sind nur für die Abwehr von Gefahren in der Verpflichtung, nicht dafür, dass es schön aussieht." Peter Hinsberger, Dezernatsleiter in der Kreisverwaltung.

Meinung

Abgerissen und abgehakt?

Von SZ-Redakteur Rainer Ulm

Der (Teil-)Abriss des alten Bauernhauses in Osterbrücken hatte sich lange vor jenem Tag im April 2006, als die Bagger in die Brückenstraße rollten, angekündigt. Dachziegel waren immer häufiger auf die Straße und den Gehweg herunter gefallen. Behördenhinweise an den Eigentümer, die Missstände abzustellen, fruchteten nicht. So musste die Kreisbaubehörde, nach eindringlichen Bitten von Anwohnern, schließlich handeln. So weit, so gut. Aber ist die drohende Gefahr tatsächlich abgewehrt? Mitnichten. Dadurch, dass nur eine Hälfte des Hauses abgerissen wurde, droht nun die andere ebenfalls einzustürzen. Offenbar weil die Kreisbehörde das Problem nach dem fixen Abriss, der kaum Zeit ließ, den Eigentümer darüber zu informieren, auch genauso fix abhakte. Davon kündet ein Trümmerfeld gleich neben dem Saarland-Radweg, das weder die Anwohner freut noch ins Konzept von Landrat Udo Recktenwald passen dürfte, der den Tourismus ja jüngst zur Chefsache erklärt hatte.

Quelle:http://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/stwendel/Gebaeude-Kreisverwaltung-Gericht;art2799,2342351,1#__