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Aktuelle Version vom 21. Juli 2015, 05:29 Uhr
Public Domain (PD)
Der Rechtsbegriff Public Domain steht im angelsächsischen Common Law für „frei von Urheberrechten“. Public Domain ähnelt dem deutschen Begriff "Gemeinfreiheit", kann jedoch rechtlich nicht 1:1 übertragen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: