Jagdgenossenschaft Osterbrücken: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. März 2015, 15:50 Uhr
- 1. Vorsitzender: Rudi Ecker
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Wird ein Jagdgenosse von einem anderen Jagdgenossen vertreten, ist in der Versammlung eine schriftliche Vertretungsvollmacht vorzulegen.