Hinweis für Autoren: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
* Weiter sind die jeweiligen Urheberrechte, Lizenzrechte und Bildrechte zu beachten. | * Weiter sind die jeweiligen Urheberrechte, Lizenzrechte und Bildrechte zu beachten. | ||
* Beachten Sie alle Regeln, die auch in der [[Anleitung]] erläutert wurden | * Beachten Sie alle Regeln, die auch in der [[Anleitung]] erläutert wurden und dort auch insbesondere den Abschnitt [[Anleitung#Rechtliches|Rechtliches]] | ||
Ausnahmen gibt es bei Veranstaltungen (Demonstrationen, Mitgliederversammlungen, Kulturveranstaltungen usw.). Hier müssen Teilnehmer damit rechnen, auch fotografiert zu werden, dess es um das Geschehen und nicht um die Person an sich. Derartige Aufnahmen sind gestattet, sofern damit keine berechtigten Interessen des Abgebildeten verletzt werden. (z.B. keine Bloßstellung). | Ausnahmen gibt es bei Veranstaltungen (Demonstrationen, Mitgliederversammlungen, Kulturveranstaltungen usw.). Hier müssen Teilnehmer damit rechnen, auch fotografiert zu werden, dess es um das Geschehen und nicht um die Person an sich. Derartige Aufnahmen sind gestattet, sofern damit keine berechtigten Interessen des Abgebildeten verletzt werden. (z.B. keine Bloßstellung). |
Version vom 28. Juli 2015, 08:55 Uhr
- Private, persönliche und direkt auf einzelne Mitbürgerinnen und Mitbürger oder deren Anwesen bezogene Daten, die nicht ohnehin öffentlich einsehbar sind, sind nur nach vorheriger Einwilligung der jeweiligen Betroffenen hier zu publizieren.
- Weiter sind die jeweiligen Urheberrechte, Lizenzrechte und Bildrechte zu beachten.
- Beachten Sie alle Regeln, die auch in der Anleitung erläutert wurden und dort auch insbesondere den Abschnitt Rechtliches
Ausnahmen gibt es bei Veranstaltungen (Demonstrationen, Mitgliederversammlungen, Kulturveranstaltungen usw.). Hier müssen Teilnehmer damit rechnen, auch fotografiert zu werden, dess es um das Geschehen und nicht um die Person an sich. Derartige Aufnahmen sind gestattet, sofern damit keine berechtigten Interessen des Abgebildeten verletzt werden. (z.B. keine Bloßstellung).