Jagdgenossenschaft Osterbrücken: Unterschied zwischen den Versionen
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Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Wird ein Jagdgenosse von einem anderen Jagdgenossen vertreten, ist in der Versammlung eine schriftliche Vertretungsvollmacht vorzulegen. | Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Wird ein Jagdgenosse von einem anderen Jagdgenossen vertreten, ist in der Versammlung eine schriftliche Vertretungsvollmacht vorzulegen. |
Version vom 19. März 2019, 20:52 Uhr
- Jagdvorsteher: Baldur Sutter jun.
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Wird ein Jagdgenosse von einem anderen Jagdgenossen vertreten, ist in der Versammlung eine schriftliche Vertretungsvollmacht vorzulegen.