Friedhof: Unterschied zwischen den Versionen

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==Bestattungsarten==
==Bestattungsarten==
Die Art der Bestattung sollte in erster Linie dem Willen des Verstorbenen entsprechen.Hilfreich für Trauernde ist es, wenn der Verstorbene selbst schon
zu Lebzeiten seine Vorstellungen und Wünsche über seine letzte Ruhestätte und die Begräbnisart mitgeteilt hatte.Wenn keine Willenserklärung vorliegt,
entscheidet nach dem Gesetz der Ehepartner oder der nächste Angehörige über die Art der Bestattung.


*Erdbestattung: traditionelle Bestattungsart
*Erdbestattung: traditionelle Bestattungsart

Version vom 17. April 2016, 00:01 Uhr

Friedhof Osterbrücken
In der Brombach
66606 Osterbrücken
Gesamtfläche 4.160 m2
Gräber insgesamt ca. 152 Stück
Bestattungen pro Jahr ca. 5
Quelle: Ratgeber im Trauerfall der Kreisstadt St.Wendel pdf

Bestattungsarten

Die Art der Bestattung sollte in erster Linie dem Willen des Verstorbenen entsprechen.Hilfreich für Trauernde ist es, wenn der Verstorbene selbst schon zu Lebzeiten seine Vorstellungen und Wünsche über seine letzte Ruhestätte und die Begräbnisart mitgeteilt hatte.Wenn keine Willenserklärung vorliegt, entscheidet nach dem Gesetz der Ehepartner oder der nächste Angehörige über die Art der Bestattung.


  • Erdbestattung: traditionelle Bestattungsart
  • Feuerbestattung: nur im Sinne des Verstorbenen möglich
  • Bestattung in Gemeinschaftsanlagen
  • anonyme Bestattung (Urnen- und Erdbestattung) im Sinne des Verstorbenen

Zuständig für alle mit der Bestattung zusammenhängenden Friedhofs­angelegenheiten

Grünordnungs-und Fried­hofs­betrieb,
Am Sportzentrum 7
66606 St. Wendel,
Telefon 06851-809 400 und 401.
Das Verwaltungsgebäude befindet
sich auf dem Friedhof in St.Wendel
Dort werden auch Auskünfte über die verschiedenen Bestattungsarten erteilt. Auch bezüglich der Höhe der
von der Bestattungsform abhängigen Friedhofsgebühren kann auf Wunsch Auskunft gegeben werden.

Historie

Hatten die Gemeinden Selchenbach und Hoof ihre neuen Friedhöfe aus eigener Initiative gebaut, so war es im Falle von Osterbrücken anders. Als im Jahr 1838 der Niederkircher Friedhof fast vollständig belegt war, kam der Kuseler Landkommissar Dilg zu der Überzeugung, dass es das Beste sei, wenn jede der Ostertaler Gemeinden ihren eigenen Friedhof hätte. Bei Saal und Marth sah er wegen der der Nähe zu Niederkirchen noch von einer entsprechenden Aufforderung ab. Bubach und Osterbrücken hingegen sollten nach Schreiben vom Januar 1839 Pläne für Leichenhöfe vorlegen.

Der Gemeinderat von Osterbrücken wollte, wie zunächst auch Bubach, jedoch nichts von einem eigenen Friedhof wissen. Bürgermeister Seyler musste nach Kusel berichten: „Die Gemeinde will dem gemeinschaftlichen Leichenhof in Niederkirchen zugeteilt bleiben. Die Schöffen haben sich dahin geäußert, dass ihre Leichen auch jener Stätte zugeführt werden sollen, auf welcher bereits ihre Eltern und Voreltern ruhen.“

Und Seyler glaubte auch zu wissen, wie die Schöffen zu dieser Auffassung gelangt waren: „Der vormalige Bürgermeister Harth, der nicht Mitglied des Gemeinderates ist, hat seinen ganzen Einfluss auf die Schöffen ausgeübt und sie verleitet, keine Anträge zu stellen. Dieses Individuum hat es sich, wie der unterfertige Bürgermeister schon öfters bemerkt hat, zur besonderen Angelegenheit gemacht, die Schöffen aufzuwiegeln, gegen alle Wünsche und Verfügungen des Landcommissariates, so wohltätig und nützlich sie auch für die Gemeinde sein mögen, zu widersprechen.“

Abschließend stellte Seyler beim Landkommissariat „aus polizeilichen Rücksichten“ den Antrag auf Anlegung eines Leichenhofes in Osterbrücken.




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