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   '''5. eine Schranke oder eine sonstige Sicherungseinrichtung unerlaubt öffnet, ein Fahrthindernis bereitet oder eine andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlung vornimmt''' oder
   '''5. eine Schranke oder eine sonstige Sicherungseinrichtung unerlaubt öffnet, ein Fahrthindernis bereitet oder eine andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlung vornimmt''' oder
   6. den Bahnübergang eines Privatwegs mit öffentlichem Verkehr anlegt und dem öffentlichen Verkehr überläßt, ohne dies mit dem Bahnunternehmer vereinbart oder ihm obliegende Sicherungsmaßnahmen durchgeführt zu haben.
   6. den Bahnübergang eines Privatwegs mit öffentlichem Verkehr anlegt und dem öffentlichen Verkehr überläßt, ohne dies mit dem Bahnunternehmer vereinbart oder ihm obliegende Sicherungsmaßnahmen durchgeführt zu haben.
''Arbeitskreis Ostertalbahn e.V.
''i.A. Harald Ecker''''


== 26.06.2015 ==
== 26.06.2015 ==

Version vom 27. Juni 2015, 22:34 Uhr

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27.06.2015

Aus gegebenen Anlass hier ein Hinweis des Arbeitskreises Ostertalbahn:

Der Arbeitskreis Ostertalbahn weist darauf hin, dass auch außerplanmäßige Fahrten wegen Revisionsarbeiten oder Überführungsfahrten auf den Gleisen der Ostertalbahn stattfinden. Da es in der Vergangenheit schon des öfteren zu gefährlichen Zwischenfällen mit „Gleisspaziergängern“ gekommen ist muss darauf hingewiesen werden, dass das Betreten der Gleisanlagen verboten ist. Auch wenn auf der Ostertalbahn mit max. 45km/h gefahren wird so braucht doch ein Zug bei einer Vollbremsung ca. 200m bis zum absoluten Stillstand.

Anbei ein Auszug aus der Eisenbahnbetriebsordnung § 64b:

Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
 1. ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage oder ein Fahrzeug insoweit betritt oder benutzt, als sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient oder als kein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt,
 2. sich innerhalb der Gleise aufhält, ohne daß dies zu Erfüllung amtlicher Aufgaben erforderlich oder im Rahmen eines Nutzungsverhältnisses zugelassen ist,'
 3. eine Außentür öffnet, solange sich das Fahrzeug bewegt,
 4. eine Sache aus dem Wagen wirft, die geeignet ist, einen anderen zu verletzen oder eine Sache zu beschädigen,
 5. eine Schranke oder eine sonstige Sicherungseinrichtung unerlaubt öffnet, ein Fahrthindernis bereitet oder eine andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlung vornimmt oder
 6. den Bahnübergang eines Privatwegs mit öffentlichem Verkehr anlegt und dem öffentlichen Verkehr überläßt, ohne dies mit dem Bahnunternehmer vereinbart oder ihm obliegende Sicherungsmaßnahmen durchgeführt zu haben.

Arbeitskreis Ostertalbahn e.V.

i.A. Harald Ecker''

26.06.2015

Oldtimertag in Ottweiler am 28. Juni 2015
Oldtimertag in Ottweiler am 28. Juni 2015

Nächster Betriebstag der Ostertalbahn ist der 28. Juni. Dann verkehrt der Museumszug wieder planmäßig zwischen Ottweiler und Schwarzerden. Eine weitere Gelegenheit, das Ostertal aus einer neuen Perspektive kennen zu lernen... Übrigens: der Zug ist selbstverständlich bewirtschaftet. Im Buffetwagen erhalten Sie kalte und warme Getränke, Kuchen, Würstchen und Frikadellen. An diesem Tag findet in Ottweiler der mittlerweile zur festen Institution gewordene Oldtimertag statt.

Der Oldtimertag in Ottweiler ist ein lockerer Treff und Austausch von historisch und technisch interessierten Oldtimerliebhabern. Die Altstadt von Ottweiler bietet hierfür die ideale Kulisse. Unter dem Motto "Alles was Räder hat" stellen sich wieder zahlreiche historische Fahrzeuge in Ottweiler ein. Ob Auto, Motorrad, Bus oder Schlepper, schon so manches interessante Vehikel hat bisweilen seinen Weg nach Ottweiler gefunden. (Quelle: www.ottweiler.de)

12.06.2015

Der Sonderzug zur Burg Lichtenberg am 21.Juni 2015 ist seit heute ausgebucht! Der Arbeitskreis Ostertalbahn freut sich mit den angemeldeten Teilnehmern auf einen schönen Tag beim mittelalterlichen Sommermarkt in den Mauern der Burg. Alle anderen müssen leider auf die nächstjährige Veranstaltung vertröstet werden...

08.06.2015

GHSV Marth e.V.
GHSV Marth e.V.

60 Jahre GHSV Marth e.V.

Am 13. und 14.06.2015 feiert der Gebrauchshundesportverein Marth e.V. das 60. Jubiläum seiner Gründung. Die Feierlichkeiten finden statt am und im Vereinsheim -auf dem Kreuz- in Osterbrücken.

Programm:

Samstag, 13.06.2015

  • Beginn 17:00 Uhr
  • Begrüßung, Dämmerschoppen
  • Musik aus der Steckdose mit DJ EDGAR

Sonntag, 14.06.2015

  • 10:00 Uhr Frühschoppen
  • 12:00 Uhr Mittagessen (Gulasch, Nudeln, Salat)
  • ab 14:00 Uhr: Vorführung MV Niederkirchen
  • Rettungshundegruppe
  • - Agility - Vorführung -

Kaffee, Kuchen, Dämmerschoppen

07.06.2015

Der Countdown für die Sonderfahrt der Ostertalbahn zum Mittelalterlichen Sommermarkt auf Burg Lichtenberg am 21.06.2015 läuft. Mit den Plätzen wird's langsam eng. Wer noch mitfahren möchte, sollte sich mit der Anmeldung beeilen!

04.06.2015

"Westkurve Osterbrücken"
"Westkurve Osterbrücken"

Am 20.06.2015 veranstaltet der FCK Fanclub "Westkurve Osterbrücken" ein Fanclubfest in Osterbrücken auf dem Dorfplatz. Für Essen und Trinken, Musik mit DJ ist gesorgt. Alle Fans und Interessierte sind hiermit recht herzlich eingeladen, mit uns zu feiern!

04.06.2015

In aller Öffentlichkeit nahm unsere Straußjugend nach ihrem fünftägigen Leiden am Dienstag, dem 02. Juni Abschied von der Breggemer Kerb 2015. Auch wenn die Straußjugend sich mehr Zuspruch aus der Bevölkerung gewünscht hätte, wird auch die diesjährige Kerb bei vielen wieder in bleibender Erinnerung bleiben. Vielen Dank an unsere Straußjugend für ihr Engagement in den letzten Tagen! Und nicht vergessen: nach der Kerb ist vor der Kerb! Fortsetzung folgt...

12.05.2015

Die neue Buswartehalle in der Neumeyerstraße kommt! In Osterbrücken tut sich was: neben den derzeitigen Wegebauarbeiten an den Altpapier- und Glascontainern am Feuerwehrgerätehaus, für die sich der Orstrat schon seit Jahren eingesetzt hat , folgt nun auch in Kürze die Umsetzung der Buswartehalle an der Haltestelle in der Neumeyerstraße! Insbesondere für die an dieser Stelle ein- und aussteigenden Kinder und Fahrgäste freut dies mich sehr! Sie werden schon bald "einen Dach überm Kopf haben", während sie auf einen Bus warten!

05.05.2015

Ich bitte weiterhin um Beteiligung am Projekt Häuserlexikon. Desweiteren benötigen wir noch Texte bei diesen Artikeln: Mithilfe. Herzlichen Dank. Wir haben eine Vorversion der Ostermap publiziert. gez. Reinhard.

02.05.2015

An alle Zumba-Fans: Ab Montag, dem 04. Mai 2015 (Starttermin verschoben!! 9 bietet die VHS Ostertal im Dorfgemeinschaftshaus Osterbrücken wieder Zumba- Stunden an. Der Kurs umfasst 10 Termine, Kosten: 27 €. Anmeldungen sind auch weiterhin unter 0176/ 51976565 oder unter vhs.ostertal@gmail.com möglich.

Deshalb: Hunde im Wald an die Leine Osterbrücken. Ein Tagesordnungspunkt der letzen Jagdgenossenschaftsversammlung in Osterbrücken war: „Wildriss durch Hunde an Rehwild“. Obwohl es laut dem Saarländischen Jagdgesetz (SJG) in der der Zeit vom 1. März bis 30. Juni (Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) verboten ist, Hunde in einem Jagdbezirk unangeleint laufen zu lassen (außer wenn sie zuverlässig den Bereich des Weges nicht verlassen; § 33 Abs. 2), ist es in den letzten Wochen in Osterbrücken vermehrt zu Bissattaken von Hunden an Rehen gekommen. Insbesondere nach den Wintermonaten sind Wildtiere meist so geschwächt, dass sie freilaufenden Hunden oft nicht entkommen können. Bissverletzungen, Fehlgeburten bis hin zum verenden des Rehwildes sind dann die Folgen. Ortsvorsteher Thomas Krampe und der Vorsitzende der Osterbrücker Jagdgenossenschaft, Rudi Ecker, bitten deshalb alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihre Hunde in Wald- und Jagdgebieten im Sinne des Jagdschutzes und zum Schutz der eigenen Vierbeiner anzuleinen.