Schule in Osterbrücken
Allgemeine Struktur des Volksschulwesens
Geschichtliche Entwicklung
Nach Eingliederung des linken Rheinufers in das französische Verwaltungssystem wurde auch das Schulwesen neu geordnet. Im Jahr 1798 wurde für die Dorfschulen folgender Fächerkanon festgelegt: „Lesen und Schreiben, die französische und die deutsche Sprache, die gemeinen Regeln der Arithmetik und die Anfangsgründe der Dezimalrechnung sowie auch die Grundregeln einer bürgerlichen und republikanischen Moral“. Im Jahr 1802 wurde im „Gesetz über den öffentlichen Unterricht“ die Verantwortung für das Volksschulwesen –außer der Aufsicht über den Unterricht- nach unten verlagert. Sie lag nun in Händen der Gemeinden, die sogenannte „Primärschulen“ errichten sollten. Die Lehrer waren durch die Munizipalräte zu wählen. Ihre Besoldung bestand aus der Zurverfügungstellung der Lehrerwohnung und aus einem durch den Munizipalrat festzusetzenden Gehalt, das durch die Eltern aufgebracht werden musste.
Änderungen ergaben sich wieder nach den Napoleonischen Kriegen. Das Generalgouvernement des Mittelrheins legte 1814 fest, dass die Landschullehrer nach Vorschlag des Ortspfarrers und auf Gutachten des Bürgermeisters ernannt werden sollten. Dem Ortspfarrer wurde die Aufsicht über die Schulen übergeben. Er hatte sie regelmäßig zu visitieren, die Lehrer hatten seinen Anweisungen Folge zu leisten.
Quelle: Chronik des mittleren Ostertals, Bd.3