Jagdgenossenschaft Osterbrücken

Aus Osterbrücken
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  • Jagdvorsteher: Baldur Sutter jun.

Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Wird ein Jagdgenosse von einem anderen Jagdgenossen vertreten, ist in der Versamm­lung eine schriftliche Vertretungsvollmacht vorzulegen.

Jagdgenossenschaftsversammlungen

12.04.2019

Am Freitag, den 12.04.2019 um 19.30 Uhr findet im Dorfgemeinschaftshaus Osterbrückendie nächste Versammlung der Jagdgenossenschaft statt. Hierzu sind alle Jagdgenossen herzlichst eingeladen.

Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ausgeübt werden kann.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Berichte des Jagdvorstehers, Kassenwart, Ausschussvorsitzenden und anschließende Aussprache darüber
  2. Entlastung des Jagdvorstandes
  3. Wahl von zwei stellvertretenden Jagdausschussmitgliedern
  4. Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Anträge
  5. Beratung und Beschlussfassung üher den Haushaltsplan 2019
  6. Verschiedenes

gez.: Baldur Sutter jun. (Jagdvorsteher)