Osterbrücken im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation

Aus Osterbrücken
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Als im Jahre 843 zu Verdun das Frankenreich in drei Teile aufgeteilt wurde, kam unser Ostertal, weil es zum Nahegau gehörte, zum Ostfränkischen Reich König Ludwigs des Deutschen. Dieser König hatte sich bei der Teilung den Nahegau "um des Weines Willen" vorbehalten.

Die Westgrenze dieses Ostfränkischen Reiches verlief über die bereits erwähnte westliche Wasserscheide des oberen Ostertales und grenzte damit an das Mittelreich Kaiser Lothar I., dessen Sohn Lothar II. nach der Teilung des Mittelreichs im Jahr 855 sein Staatsgebiet "Lotharingen" nannte. St.Wendel und seine Kirchspielsgemeinden Urweiler, Baltersweiler, Roschberg usw. gehörten somit zu Lotharingen, das sich 911 dem Westreich "Frankreich" anschloß, aber 925 durch Heinrich 1. (der Vogler) in das Ostfränkische Reich eingegliedert wurde. Durch diese Reichsgrenzänderungen hat sich an den Gau- und Bistumsgrenzen keine Änderung vollzogen. Das Ostertal mit seinen kirchlichen Mittelpunkten Oberkirchen und Niederkirchen blieb weiterhin beim Bistum Mainz und dem Nahegau. Wie viele Gaugrafen, so hatten auch die Nahegaugrafen an der Neige des 11. Jhdt., als das Reich in kriegerische Wirren verstrickt war, es verstanden sich selbständig zu machen, eine eigene Dynastie im Nahegau aufzurichten und sich die bisher verwalteten Landesteile anzueignen. Die Geschichte nennt als Begründer dieser Dynastie den Grafen Emich von der Schmidtburg (im Hahnenbachtal oberhalb Kirn). Zu Beginn des 12. Jhdt. fand eine Teilung der Nahegaugrafschaft statt. Es erscheinen nunmehr zwei Brüder, Emico als Graf von Kirburg und Gerlach als Graf von Veldenz.

Die Gräfin Anna zu Veldenz, die seit 1410 mit dem Pfalzgrafen von Zweibrücken verheiratet war, vererbte die Grafschaft Veldenz ihren 3 Söhnen. Im Erbvertrag vom 6.9.1444 bekam der dritte Sohn Ludwig die Grafschaft Veldenz und die Grafschaft Zweibrücken. Somit gehörte das obere Ostertal ab diesem Zeitpunkt mit der alten Grafschaft Veldenz zum neugeschaffenen Herzogtum Pfalz-Zweibrücken und teilte bis zur französischen Revolution das Schicksal der Pfalz-Zweibrücker-Lande.

Mit der 1444 erfolgten Eingliederung des Veldenzer Besitzes in das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken wurde die Burg Lichtenberg, im Remigiusland Mittelpunkt und Sitz des Oberamtes Lichtenberg. Dieses neugeschaffene Oberamt umfaßte im wesentlichen die Bezirke der alten Veldenzer Landgerichte Kusel (Remigiusland) und Baumholder und erfuhr durch Abtretungen und Neuerwerbungen im Laufe der Zeit verschiedene Gebietsänderungen. Die Grenzziehung stimmte größtenteils mit der des alten Remigiuslandes überein, in dem das obere Ostertal und das Königreich eingeschlossen war. Das Oberamt Lichtenberg war unterteilt in Ämter und Schultheißereien. Das obere Ostertal, mit Ausnahme der Herrschaft und Pfarrei Oberkirchen, die 1261 zur Abtei Tholey und dann nach dem Blieskasteler Erbfolgestreit zum lothringischen Oberamt Schaumburg kam, gehörte seit frühester Zeit zum veldenzischen Teilgebiet, dem Remigiusland, das den Landgerichtsbezirk Kusel bildete, und nunmehr dem Oberamt Lichtenberg und seinem Unteramt Konken sowie der Schultheißerei Konken zugeteilt wurde.