Die Brücke
Osterbrücke hat nicht nur eine namensgebende Brücke. Das Brückenbild veränderte sich im Laufe der Jahrhunderte mehrfach. Zuletzt in den 60er Jahren, als die schöne "Römerbrücke" mit geschwungenen Bögen durch einen (für die Nachkriegszeit typischen) einfachen Zweckbau unwiderbringlich ersetzt wurde.
Die Brücke 1782
Die Brücke in Osterbrücken hatte früher überörtliche Bedeutung, da sie damals vom Verkehr aus dem Raum Birkenfeld/Nohfelden (Über Grügelborn) in Richtung Zweibrücken benutzt wurde. Als sie 1749 erneuert werden sollte, entschieden die Behörden, die Einwohner des gesamten Amtes Konken sollte die Handwerker- und Materialkosten aufbringen, während die Osterbrücker die Transporte durchführen sollten. Den Reparaturauftrag erhielt der Handwerker Hans Adam Ehly aus Langenbach. Nach Abschluß der Arbeiten regte sich 1741 Portest in den Gemeinden Konken, Langenbach, Selchenbach, Herchweiler, Schwarzerden und Reichweiler. Die dortigen Einwohner wollten sich nicht an den Kosten beteiligen, da es sich ihrer Meinung nach um eine reine Dorfbrücke handelte, für die die Osterbrücker alleine zuständig seien. Das Gesuch dieser Orte wurde jedoch abgewiesen.
Probleme gab es gegen Ende des Jahrhunderts, weil ein in die Oster abfließender Flutgraben so viel Schlamm angeschwemmt hatte, dass diese in der Oster einen Rückstau verursachte, der sowohl die Brücke als auch den Mahlbetrieb der Osterbrücker Mühle beeinträchtigte. Müller Adam Harth erreichte 1781 beim Oberamt, dass das Bachbett der Oster durch die herrschaftlichen Friesen (die Aufseher der Wasserläufe) geputzt und wieder verbreitert wurde.
Ein Jahr später stellte man fest, dass die Brücke nicht nur irreparabel war, sondern erneut durch die angeschwemmten Schlammassen die Bägen beinahe vällig verstopft waren. Chausseinspektor Wahl schlug den Bau einer steinernen Brücke vor und veranschlagte das Projekt auf 326 fl. Bis zur Fertigstellung der Pettersheimer Chaussee sollte man - so Wahl - sich vorläufig mit einer Notbrücke behelfen. Gleichzeitig schlug der Beamte, um in Zukunft einen Rückstau zu vermeiden, eine Begradigung der Oster und Verlegung des Bauwerkes um 4 Ruthen gegen die linke Seite des Tales vor. Dieser Plan wurde auch genehmigt.
Bevor mit den Arbeiten begonnen worden war, ging beim Oberamt 1782 eine Beschwerde der Osterbrücker Einwohner ein. Zwecks Verlegung des Bachbettes sei ein neuer Graben gestochen worden, wodurch ihre Wiesen geschädigt würden, gaben sie an. Fernen seien sie durch Erdaufschüttungen ihres Weges zu einer Viehtränke beraubt worden. Dies alles sei nur geschehen zum Vorteil eines Einzelnen, nämlich des Müllers Harth. Deswegen wollten auch die Wiesenbesitzer nichts zu der Reinigungsaktion von 1781 beisteuern. Chausseeinspektor Wahl berichtete, nachdem er zu einem Ortstermin in Osterbrücken gewesen war, sämtliche Beschwerden der Einwohner seien "ganz offenbar und äußerst frivol". Die Angabe, ein neuer Graben sei gestochen worden, sei "ganz falsch". Ebenso sei es falsch, dass die Viehtränke nicht mehr zu erreichen sei. Den Weg hätte man - so der Gutachter - ohne Schwierigkeiten durch Beseitigung des von der Reinigungsaktion herrührenden Aushubes wieder freimachen können. Dies sei aber nicht geschehen, um wenigstens einen "Schein zum Querulieren" zu haben. Wie wenig begründet die Eingabe sei, kömmen man auch daraus ersehen, dass sich die Betroffenen nicht getraut hätten, dem Besichtigungstermin beizuwohnen. Die "mutwilligen Querulanten" - so Wahl - hätten eigentlich eine Strafe verdient.
Die Bachbegradigung und Brückenverlegung wurde dann 1783 angepackt. Den Wiesenbesitzern würde - laut Wahl - dadurch kein Schaden entstehen. Die benötigten Frondienste sollten wieder durch die Osterbrücker geleistet werden. Sie wurden auch zur Beköstigung der Arbeiter verpflichtet. Da die Brücke stark durch überörtliche Transporte, onsbesondere durch Leientransporter aus dem Amt Nohfelden zum Schloß Karlsberg bei Homburg, beansprucht war, sollten diesmal die übrigen Kosten durch die Oberamtskasse aufgebracht werden. Die Osterbrücker sahen jedoch nicht ein, dass sie alleine die Last der Fron tragen sollten und forderten auch eine Heranziehung anderer Orte. Bezüglich der Beköstigung der Arbeiter gaben sie zu bedenken, dass sie diese Verpflichtung wegen des großen Nahrungsmittelmangels hart drücken würde, zumal sie selbst kaum etwas zu essen hätten. Das Oberamt befreite sie daraufhin von der alleinigen Fronleistung und zog auch andere Orte heran, weil die Osterbrücker schon bei auswärtigen Brückenbauten Beifuhren geleistet hatten. Was die Verpflegung der Arbeiter betrifft, sollte es bei dem ursprünglichen Befehl bleiben, insbesondere weil die Osterbrücker - so das Oberamt - wahrheitswidrig angegeben hätten, so etwas sei noch nie üblich gewesen, wo es doch schon 1740 in Osterbrücken praktiziert worden sei.
Quelle: Chroniken des Mittleren Ostertals Band II, Klaus Zimmer, 1993, Heimat- und Kulturverein Ostertal e.v. Auszug mit freundlicher Genehmigung von Hans Kirsch.)