Jagdgenossenschaft Osterbrücken
- Jagdvorsteher: Baldur Sutter jun.
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Wird ein Jagdgenosse von einem anderen Jagdgenossen vertreten, ist in der Versammlung eine schriftliche Vertretungsvollmacht vorzulegen.