Das Weistum des Königreichs 1550: Unterschied zwischen den Versionen

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In gottes namen amen. kund und zuwissen seye allen ansehern und hoerern denen dieses offen instrument zu lesen oder zu besichtigen in zu und für kommt. das als man zahlt von christi unsers lieben herrn und seligmachers gepurt fünfzehnhundert und fünfzig jahr der achten Romer zins zahle juditio genannt uff Donnerstag den ersten May zwischen elffen und zwölffen umb den mittag krönung des allerheiligsten in gott vatters und herrn juli papst des dritten des namen in seiner heiligkeits ersten jare zu marth uff dem koenigrich genennt vor mir offen notarien und glaubwürdigen gezeugen nachgeschrieben personlich erschienen und gestanden sein.
...In gottes namen amen. kund und zuwissen seye allen ansehern und hoerern denen dieses offen instrument zu lesen oder zu besichtigen in zu und für kommt. das als man zahlt von christi unsers lieben herrn und seligmachers gepurt fünfzehnhundert und fünfzig jahr der achten Romer zins zahle juditio genannt uff Donnerstag den ersten May zwischen elffen und zwölffen umb den mittag krönung des allerheiligsten in gott vatters und herrn juli papst des dritten des namen in seiner heiligkeits ersten jare zu marth uff dem koenigrich genennt vor mir offen notarien und glaubwürdigen gezeugen nachgeschrieben personlich erschienen und gestanden sein...

Aktuelle Version vom 18. Mai 2015, 15:01 Uhr

Das_Weistum_des_Koenigreichs_1550.pdf (8,5 MB)

...In gottes namen amen. kund und zuwissen seye allen ansehern und hoerern denen dieses offen instrument zu lesen oder zu besichtigen in zu und für kommt. das als man zahlt von christi unsers lieben herrn und seligmachers gepurt fünfzehnhundert und fünfzig jahr der achten Romer zins zahle juditio genannt uff Donnerstag den ersten May zwischen elffen und zwölffen umb den mittag krönung des allerheiligsten in gott vatters und herrn juli papst des dritten des namen in seiner heiligkeits ersten jare zu marth uff dem koenigrich genennt vor mir offen notarien und glaubwürdigen gezeugen nachgeschrieben personlich erschienen und gestanden sein...