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Ausnahmen gibt es bei Veranstaltungen (Demonstrationen, Mitgliederversammlungen, Kulturveranstaltungen usw.). Hier müssen Teilnehmer damit rechnen, auch fotografiert zu werden, dess es um das Geschehen und nicht um die Person an sich. Derartige Aufnahmen sind gestattet, sofern damit keine berechtigten Interessen des Abgebildeten verletzt werden. (z.B. keine Bloßstellung).