Jagdgenossenschaft Osterbrücken: Unterschied zwischen den Versionen

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* 1. Vorsitzender: Rudi Ecker
* Jagdvorsteher: Baldur Sutter jun.  


Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Wird ein Jagdgenosse von einem anderen Jagdgenossen vertreten, ist in der Versamm­lung eine schriftliche Vertretungsvollmacht vorzulegen.
Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Wird ein Jagdgenosse von einem anderen Jagdgenossen vertreten, ist in der Versamm­lung eine schriftliche Vertretungsvollmacht vorzulegen.

Version vom 19. März 2019, 21:52 Uhr

  • Jagdvorsteher: Baldur Sutter jun.

Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Wird ein Jagdgenosse von einem anderen Jagdgenossen vertreten, ist in der Versamm­lung eine schriftliche Vertretungsvollmacht vorzulegen.