Jagdgenossenschaft Osterbrücken

Aus Osterbrücken
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  • Jagdvorsteher: Baldur Sutter jun.

Jagdgenosse ist jeder Eigentümer von Grundstücken auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Wird ein Jagdgenosse von einem anderen Jagdgenossen vertreten, ist in der Versamm­lung eine schriftliche Vertretungsvollmacht vorzulegen.