Pflege: Unterschied zwischen den Versionen

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==Anspruch auf Pflegeberatung==
==Anspruch auf Pflegeberatung==


Seit dem 1. Januar 2009 gibt es den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Die Beratung erfolgt durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater. Diese werden in aller Regel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekassen sein, die über Wissen aus den Bereichen des Sozialrechts, der Pflege und der Sozialarbeit verfügen.
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es für Pflegebedürftige (seit 2015 auch für deren Angehörige) einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Pflegeberatung. Die Beratung erfolgt i.d.R. durch ausgebildete Pflegeberaterinnen und Pflegeberater, welche über Wissen aus den Bereichen des Sozialrechts, der Pflege und der Sozialarbeit verfügen. Ein Erstgespräch findet meist entweder in einem Pflegestützpunkt oder in einer Geschäftsstelle der Kranken- und Pflegekassen statt. Auf Wunsch der Betroffenen kann ein Erstgespräch aber auch im eigenen häuslichen Umfeld stattfinden.


==Pflegestützpunkte im Landkreis St. Wendel und im Saarland==
==Pflegestützpunkte im Landkreis St. Wendel und im Saarland==

Aktuelle Version vom 25. Juli 2017, 12:18 Uhr

Anspruch auf Pflegeberatung

Seit dem 1. Januar 2009 gibt es für Pflegebedürftige (seit 2015 auch für deren Angehörige) einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Pflegeberatung. Die Beratung erfolgt i.d.R. durch ausgebildete Pflegeberaterinnen und Pflegeberater, welche über Wissen aus den Bereichen des Sozialrechts, der Pflege und der Sozialarbeit verfügen. Ein Erstgespräch findet meist entweder in einem Pflegestützpunkt oder in einer Geschäftsstelle der Kranken- und Pflegekassen statt. Auf Wunsch der Betroffenen kann ein Erstgespräch aber auch im eigenen häuslichen Umfeld stattfinden.

Pflegestützpunkte im Landkreis St. Wendel und im Saarland

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