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==Anspruch auf Pflegeberatung== | |||
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Die Beratung erfolgt durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater. Diese werden in aller Regel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekassen sein, die über Wissen aus den Bereichen des Sozialrechts, der Pflege und der Sozialarbeit verfügen. | |||
==Pflegestützpunkte im Landkreis St. Wendel und im Saarland== | |||
https://www.psp-saar.net/beratung-vor-ort/pflegestuetzpunkt-im-landkreis-st-wendel.html | |||
https://www.psp-saar.net/ | |||
== Pflegedienste == | == Pflegedienste == |
Version vom 29. März 2015, 10:51 Uhr
Anspruch auf Pflegeberatung
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Die Beratung erfolgt durch Pflegeberaterinnen und Pflegeberater. Diese werden in aller Regel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekassen sein, die über Wissen aus den Bereichen des Sozialrechts, der Pflege und der Sozialarbeit verfügen.
Pflegestützpunkte im Landkreis St. Wendel und im Saarland
https://www.psp-saar.net/beratung-vor-ort/pflegestuetzpunkt-im-landkreis-st-wendel.html