Pflege
Anspruch auf Pflegeberatung
Seit dem 1. Januar 2009 gibt es für Pflegebedürftige (seit 2015 auch für deren Angehörige) einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Pflegeberatung. Die Beratung erfolgt i.d.R. durch ausgebildete Pflegeberaterinnen und Pflegeberater, welche über Wissen aus den Bereichen des Sozialrechts, der Pflege und der Sozialarbeit verfügen. Ein Erstgespräch findet meist entweder in einem Pflegestützpunkt oder in einer Geschäftsstelle der Kranken- und Pflegekassen statt. Auf Wunsch der Betroffenen kann ein Erstgespräch aber auch im eigenen häuslichen Umfeld stattfinden.
Pflegestützpunkte im Landkreis St. Wendel und im Saarland
- https://www.psp-saar.net/beratung-vor-ort/pflegestuetzpunkt-im-landkreis-st-wendel.html
- https://www.psp-saar.net/
Pflegedienste
delta © Ambulante Krankenpflege Talbrückstraße 2a D – 66629 Freisen – Oberkirchen (ca. 4km entfernt) Tel.: 0 68 55 / 71 73