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Aus aktuellem Anlass weist der Arbeitskreis [[Ostertalbahn]] darauf hin, dass das nun eingeführte 49 - Euro - Ticket nicht für Fahrten mit der der Ostertalbahn verwendet werden kann!
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Übrigens: der Zug ist selbstverständlich bewirtschaftet. Im Buffetwagen erhalten Sie kalte und warme Getränke, Kuchen, Würstchen und Frikadellen.
Übrigens: der Zug ist selbstverständlich bewirtschaftet. Im Buffetwagen erhalten Sie kalte und warme Getränke, Kuchen, Würstchen und Frikadellen.
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==17.04.2023==
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Version vom 2. Mai 2023, 19:37 Uhr

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02.05.2023

Aus aktuellem Anlass weist der Arbeitskreis Ostertalbahn darauf hin, dass das nun eingeführte 49 - Euro - Ticket nicht für Fahrten mit der der Ostertalbahn verwendet werden kann!

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19.04.2023

Nächster Betriebstag der Ostertalbahn ist der 01.05.2023.

Dann verkehrt der Museumszug wieder planmäßig zwischen Ottweiler und Schwarzerden. Eine weitere Gelegenheit, das Ostertal aus einer neuen Perspektive kennen zu lernen...

Übrigens: der Zug ist selbstverständlich bewirtschaftet. Im Buffetwagen erhalten Sie kalte und warme Getränke, Kuchen, Würstchen und Frikadellen.

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17.04.2023

Aktuelle Meldung zur Wasserleitung auf dem Friedhof

Die Wasseranschlüsse auf dem Friedhof im Gemeindebezirk Osterbrücken sind derzeit wegen eines Defekts nicht nutzbar. Die Reparatur und die notwendige Materialbestellung hierfür wurde lt. der zuständigen Abteilung bei der Kreisstadt St. Wendel heute in Auftrag gegeben und soll noch einige Tage in Anspruch nehmen.

red.Osterbrücken.aktuell


14.04.2023

Der Ortsrat informiert

In der jüngsten Vergangenheit wurden dem Ortsrat leider wieder vermehrt Beschwerden wegen Pferde- und/ oder Hundekot auf Gehwegen, Bürgersteigen und öffentlichen Plätzen (wie z.B. auf unserem Dorfplatz in der Dorfmitte, unserem Friedhof sowie auf unseren Kinderspielplätzen usw.) zugetragen. Hierzu ist festzustellen, dass die Hinterlassenschaften von Haus- und Nutztieren auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen keine Kavaliersdelikte darstellen! In diesen Fällen handelt es sich zum einen um das rücksichtslose Verhalten Einzelner und zum anderen grundsätzlich um Verstöße gegen die StVO, welche im Extremfall eine Gefährdung im Verkehr bewirken können. Erfolgt in dem Zusammenhang eine Anzeige, werden solche Verstöße mit entsprechenden Geldbußen geahndet. Das Gleiche gilt für das achtlose Entsorgen von gefüllten Kotbeutel auf Privatgrundstücken sowie die Missachtung der Leinenpflicht innerhalb der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Diese beginnt am 01. März und hält bis Ende Juni an. 


Der Ortsrat bittet alle Tierhalter*innen ausdrücklich um Beachtung, um Rücksichtnahme und Respekt gegenüber ihren Mitmenschen!

red.Osterbrücken.aktuell


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